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Was ist ein BAFA Berater?

Ein BAFA-Berater ist ein von der BAFA akreditierter Unternehmensberater, der nach der Zulassung durch die BAFA im Beratungsprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ tätig sein darf. Dazu muss der Berater einige Voraussetzungen erfüllen wie z.B. einen Qualitätsnachweis etc.
Mit dem Beratungsprogramm wurden die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“ der BAFA und die Programme „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ der KfW in einem Programm zusammengefasst.

Wer ist die BAFA?

Die BAFA ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA ,mit Sitz in Eschborn. Als Bundesoberbehörde ist sie dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) angegliedert.

Die BAFA ist zuständig für

  • die Wirtschaftsförderung für kleine und mittlere Unternehmen, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
  • die Durchführung der von der Europäischen Union getroffenen Einfuhrregelungen
  • im Bereich Energie die Förderung energieeffizienter Techniken und Maßnahmen
  • als Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Gibt es eine BAFA-Berater Datenbank?

Es gibt aktuell keine unabhängige BAFA-Berater-Datenbank. Bis zum 31.12.2019 waren in der Beraterdatenbank der KfW auch Berater der BAFA gelistet. Diese Beraterdatenbank wurde leider eingestellt.

Was wird von der BAFA gefördert?

Die BAFA unterscheidet zwischen einer allgemeinen und einer speziellen Beratung.

Allgemeine Beratungen
Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Spezielle Beratungen
Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zur allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die

  • von Frauen geführt werden.
  • von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
  • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.


Nicht gefördert werden Beratungen, die

  • ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des ESF finanziert werden.
  • Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beraterinnen oder Beratern selbst vertrieben werden.
  • überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie z. B. die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten zum Inhalt haben.
  • überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben.
  • den Verkauf/Vertrieb von Gütern oder Dienstleistungen, insbesondere individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sowie sonstige Umsatz steigernde Maßnahmen einschließlich des entsprechenden Marketings von Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten, Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Inhalt haben.
  • ethisch-moralisch nicht vertretbare oder gegen Recht und Ordnung verstoßende Inhalte zum Gegenstand haben.

Wie hoch ist die BAFA Förderung?

Die Förderhöhe ist abhängig von den maximal förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort des Unternehmens. Die BAFA unterscheidet zwischen Bestandsunternehmen, Jungunternehmen (max. 2 Jahre am Markt) und Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
Bei der allgemeinen und speziellen Beratung für Bestandsunternehmen in den alten Bundesländern werden z.B. 50 % von maximal € 3.000 Beratungskosten gefördert.
Im Rahmen der Corona Krise werden für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten 100 % von maximal € 4.000 Beratungskosten übernommen. Unternehmen zahlen lediglich die MwSt.


Wer kann den BAFA Antrag stellen?

Das Förderprogramm richtet sich nach der KMU Richtlinie der EU. Das bedeutet

  • Weniger als 250 Mitarbeiter
  • Ein Jahresumsatz von max. 50 Mio Euro
  • Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio Euro

Die Antragsstellung erfolgt online .
Details zum Ablauf der Antragsstellung finden sich hier …

Ablauf der BAFA Förderung

  • Wenn Sie die Förderkriterien erfüllen, stellen Sie online einen Antrag.
  • Innerhalb von 3-5 Arbeitstagen erhalten Sie einen vorläufigen Bescheid der BAFA, dass die Förderung bewilligt wurde.
  • Jetzt haben Sie 6 Monate Zeit, um mit einem BAFA Berater die Unternehmensberatung durchzuführen.
    Wichtig: Erst jetzt dürfen Sie mit einem BAFA Berater einen Vertrag unterschreiben.
  • Nach Abschluss der Beratung erhalten Sie vom BAFA Berater einen Abschlussbericht. Dieser Verwendungsnachweis muss online inkl. der Rechnung des Beraters und dem Zahlungsnachweis hochgeladen werden. Nach finaler Prüfung erfolgt die Auszahlung der Fördersumme.
    Bei der aktuellen 100 % Förderung im Rahmen der Corona Krise ist der Ablauf etwas anders.

Weiterführende Informationen bei der BAFA

Hier finden Sie alle aktuellen Details und weiterführenden Informationen.

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Als zertifizierte BAFA Berater können Sie hierfür die Förderung in Anspruch nehmen.

Unternehmer, Selbständige, Freiberufler
100 % Förderung möglich für Unternehmer mit BAFA Berater der Erfolgslotsen